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SERVICE

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In unserer Fahrschule bilden wir in der Führerscheinklassen B und BF17 aus. Sollten etwas nicht verständlich sein oder wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns per Email oder Telefon zu kontaktieren.
Die Klasse B beinhaltet Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750kg nicht überschreitet oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 3,5t betragen. Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins sind 18 Jahre. Die Ausbildung kann mit 17 ½ begonnen werden.
Die Klasse B197 ermöglicht es, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann somit dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe absolviert werden. Dabei entstehen keine einschränkungen im Führerschein.
Bei der Klasse BF17 „begleitetes Fahren ab 17“ kann der Führerschein bereits mit 17 Jahren erworben werden. Die Ausbildung kann bereit mit 16 ½ begonnen werden. Dabei darf nach Erwerb des Führerscheins bis zum 18. Lebensjahr nur gemeinsam mit einer Begleitperson (die mindestens 30 Jahre alt ist, die seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und die zum Zeitpunkt der Eintragung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg hat) gefahren werden, welche vorher namentlich benannt wurde.
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